Instrumentenausleihe
Sie haben die Möglichkeit, sich in unserer Einrichtung ein Instrument für den Unterricht und zum Üben zu Hause auszuleihen, ausgenommen Schlagzeug und Klavier. Der Direktorin der Kreismusikschule, Frau Müller, obliegt die letztendliche Entscheidung, ob ein Instrument entliehen wird.
Hinweis: Nicht alle Instrumente sind immer vorhanden.
Wie erfolgt die Ausleihe bzw. Rückgabe?
Die Ausleihe und die Rückgabe erfolgen nur über das Sekretariat in der Hauptstelle Prenzlau. Des Weiteren wird das Instrument nur an einen Erziehungsberechtigten bzw. an den volljährigen Schüler ausgegeben. Gleichzeitig wird durch Sie der Vertrag bindend unterschrieben. Die Rückgabe erfolgt im Beisein eines sachverständigen Fachlehrers, nach vorheriger Terminabsprache schriftlich oder telefonisch unter 03984 701541.
Wie hoch ist die Ausleihgebühr?
Das Nutzungsentgelt beträgt pro Monat 10,00 EUR. Sie erhalten darüber einen gesonderten Gebührenbescheid. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus unserer Gebührensatzung.
Wie lange läuft der gegenseitige Vertrag?
Die Nutzungsdauer beginnt mit dem Tag der Ausleihe und endet jeweils zum 31.07. des laufenden Jahres. Wird der Nutzungsvertrag nicht vorher gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sie erhalten unaufgefordert pro Schuljahr einen neuen Vertrag zugeschickt. Dieser ist nach Unterschriftsleistung umgehend an uns zurückzusenden.
Was passiert bei Schäden?
Das Instrument ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Bei schuldhaft verursachten Schäden durch den Nutzer haftet dieser auch. Diese sind umgehend bei uns anzugeben.
Wie erfolgt die Kündigung?
Die Kündigung des Nutzungsvertrages ist jeweils bis zum Ende eines jeden Monats möglich. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Gebühr wird bis zum Ende des gekündigten Monats erhoben.