Über uns

Die Kreismusikschule Uckermark als gemeinnützige, öffentlich-rechtliche, anerkannte Einrichtung steht grundsätzlich jedermann offen. Entsprechend den Wünschen, Neigungen und Begabungen finden wir gemeinsam den optimalen Weg für jeden Musikinteressierten.

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht der einzelnen Fachbereiche können in der Verwaltung der Kreismusikschule jederzeit erfolgen. Der Ausbildungsbeginn richtet sich nach dem Vorhandensein freier Unterrichtsplätze.

Während einer Probezeit können Schüler und Lehrkräfte die Eignung für eine weiterführende Ausbildung erkennen und den für den Schüler geeigneten Ausbildungsweg wählen. So kann man sich, je nach Wunsch, für eine Ausbildung mit oder ohne vorgegebene Leistungsziele und Prüfungen entscheiden. Auf der Grundlage der Inhalte des jeweiligen Ausbildungsweges können Zensuren, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen erstellt werden.

Während der Ferien und an den gesetzlichen Feiertagen im Land Brandenburg wird kein Unterricht erteilt.

Grundlage für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bildet die Satzung der Kreismusikschule Uckermark. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der Gebührensatzung. Diese ermöglicht auf schriftlichen Antrag Gebührenermäßigung in besonderen Fällen (Familienermäßigung, Begabten- und Leistungsförderung, soziale Aspekte, Musikvereinsförderung). Es können auch Instrumente gemietet werden.

Die Kreismusikschule ist eine vom Land und kommunal geförderte Einrichtung, die erheblich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.