Eingeschränkter Musikschulunterricht ab 16.12.2020

Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Brandenburg kommt es zu Verschärfungen im Unterrichtsbetrieb der Musikschule ab Mittwoch, 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021.

Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind untersagt.

Der Instrumentalunterricht, Tanz/Bewegung/Ballett und Gesellschaftstanz sind nur mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig.

Weiterhin gelten uneingeschränkt die Hygiene- und Abstandsvorschriften der Kreismusikschule Uckermark!

Musikschule weiterhin geöffnet!

Ab Montag, 02. November 2020 gilt die neue Corona-Umgangsverordnung bis einschließlich 30. November 2020. Hier die Pressemitteilungen vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie vom Verband der Musik- und Kunstschulen zur Kenntnis.

Trotz erheblicher Einschränkungen für den Kulturbereich bleiben Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg geöffnet. Das ist eine gute Nachricht!

Neu ist, dass ab sofort im Innenbereich der Kreismusikschule, also auch in den Unterrichtsräumen, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen ist. Ausgenommen hiervon sind nur Gesangs- bzw. Vokalunterricht sowie Holz- und Blechblasunterricht.

Weiterhin gelten uneingeschränkt die Hygiene- und Abstandsvorschriften der Kreismusikschule Uckermark!

Viel Freude beim Musizieren und bleiben Sie gesund!