Der Landkreis Uckermark als Träger der Kreismusikschule hat entschieden, dass die Maskenpflicht bis einschließlich 25.05.2022 unverändert bestehen bleibt.
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Der Landkreis Uckermark als Träger der Kreismusikschule hat entschieden, dass die Maskenpflicht bis einschließlich 25.05.2022 unverändert bestehen bleibt.