Laut Eindämmungsverordnung vom 08.01.2021 ergeben sich keine Veränderungen für Kreismusikschule Uckermark. Alle Einschränkungen vom 16.12.2020 gelten daher weiterhin.
- Eingeschränkter Musikschulunterricht ab 16.12.2020
- Aussetzung Tanz/Bewegung/Ballett und Gesellschaftstanz