Laut Eindämmungsverordnung vom 22.01.2021 ergeben sich folgende Veränderungen bei der Maskenpflicht. Es sind nur noch medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder FFP2-Masken ohne Ausatemventil in der Musikschule zulässig.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienevorschriften der Kreismusikschule.