Eingeschränkter Musikschulunterricht ab 16.12.2020

Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Brandenburg kommt es zu Verschärfungen im Unterrichtsbetrieb der Musikschule ab Mittwoch, 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021.

Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind untersagt.

Der Instrumentalunterricht, Tanz/Bewegung/Ballett und Gesellschaftstanz sind nur mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig.

Weiterhin gelten uneingeschränkt die Hygiene- und Abstandsvorschriften der Kreismusikschule Uckermark!